- selbstbestimmt bis zum Schluss - mit der rechtlichen Vorsorge für das Alter stellen Sie sicher, dass Ihr Wille im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall eingehalten wird
- Vorsorgeauftrag: mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens für Ihre Personen- und Vermögenssorge bei Urteilsunfähigkeit und vermeiden damit ein Eingreifen der KESB
- Patientenverfügung: Sie bestimmen bereits heute über lebensverlängernde medizinische Massnahmen für den Notfall
- Testament/Anordnungen für den Todesfall: Sie allein bestimmen über Ihren letzten Willen
- Willensvollstrecker: er stellt die Umsetzung Ihres letzten Willens nach Ihrem Ableben sicher
- Ehe- und/oder Erbvertrag: Sie geben Ihren nächsten Angehörigen bereits zu Lebzeiten Sicherheit über deren Begünstigung nach Ihrem Ableben (Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, Sicherung der Erbrechte der Nachkommen nach dem Tod des zweitversterbenden Ehegatten)