Nach der Trennung: So können Sie sich vermehrt um Ihre Kinder kümmern, auch wenn der Ex-Partner dagegen ist
Meine Frau und ich sind getrennt. Bisher hat meine Frau nur 40 % gearbeitet und sich um unsere zwei Töchter (5 u. 7 Jahre) gekümmert. Ich möchte mich als Vater einbringen und mein Arbeitspensum auf 80 % reduzieren, um an einem Tag die Betreuung zu übernehmen. Meine Frau ist dagegen. Wie kann ich mich wehren?
In den letzten Jahren hat sich das gesellschaftliche Rollenverständnis erheblich gewandelt. Immer mehr Väter möchten zu Recht aktiv am Leben ihrer Kinder teilnehmen und deren Betreuung in grösserem Umfang übernehmen. Dieser Trend spiegelt sich auch in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung wider.
Alternierende Obhut beantragen
Mit dem Wunsch, an einem Wochentag die Betreuung Ihrer Kinder zu übernehmen, streben Sie eine erwei-terte Betreuungsregelung an – diese geht über das traditionelle Besuchsrecht alle zwei Wochenenden hin-aus. In der Praxis ist es heutzutage üblich, dass ein Elternteil, der sich eine intensivere Betreuung der Kinder wünscht, beim Gericht eine sogenannte alternierende Obhut beantragt. Bei dieser Variante teilen sich die Eltern die Betreuung gleichmässig. Das bedeutet, dass der Betreuungsanteil dieses Elternteil über einen Zeitraum von zwei Wochen mindestens 30 % und maximal 50 % entspricht.
Gericht prüft jeden Einzelfall konkret
Das Gericht prüft in jedem Einzelfall konkret, ob die gewünschte Betreuungsregelung im Interesse der Kin-der liegt. Dabei berücksichtigt es verschiedene Kriterien wie die geografische Distanz zwischen den Eltern, die Bereitschaft zur Kooperation sowie die Fähigkeit, die Erziehung und Kinderbetreuung wahrzunehmen. Auch die Wünsche der Kinder können ab einem gewissen Alter in die Entscheidung mit einfliessen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass der einseitige Widerstand eines Elternteils gegen eine alternierende Obhut nicht per se eine mangelnde Kooperationsfähigkeit der Eltern bedeutet, die sich zu Lasten des anderen Elternteils auswirken würde. Das bedeutet, dass die alternierende Obhut auch gegen den Wil-len eines Elternteils angeordnet werden kann.
Wenn die alternierende Obhut oder zumindest erweiterte Betreuungsanteile dem Kindeswohl dienen, wird das Gericht dies in der Regel anerkennen und umsetzen. Gerade bei jüngeren Kindern ist der regelmässige Kontakt zu beiden Elternteilen von grosser Bedeutung. Um Ihre Chancen auf eine grössere Betreuungsbeteiligung zu erhöhen, lohnt sich die Geltendmachung der Reduktion Ihres Arbeitspensums auf 80 %.
Ex-Ehefrau muss Arbeitspensum erhöhen
Damit signalisieren Sie dem Gericht, dass Sie bereit sind, mehr Verantwortung für die Kinder zu übernehmen. Eine solche Entscheidung sollte für die gesamte Familie finan-ziell tragbar sein.
Ihrer Ehefrau wird bereits heute bzw. seit dem Kindergarteneintritt der jüngsten Tochter ein 50 % Pensum zugemutet (Schulstufenregel). Falls Sie einen grösseren Teil der Kinderbetreuung übernehmen, kann dies dazu führen, dass Ihre Frau ihr Arbeitspensum auf 60 bis 70 % erhöhen muss.
Um Ihr Anliegen vor Gericht erfolgreich durchzusetzen, ist es ratsam, Ihren Willen zur intensiveren Betreuung der Kinder durch eine entsprechende Reduktion des Arbeitspensums zu untermauern. Bei einer finanziell tragbaren Lösung und im Interesse Ihrer Töchter wird das Gericht Ihre Bemühungen in der Regel unterstützen, sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind.